Freitag, 23. Mai 2014

Fragen an die schwäbischen Kandidatinnen und Kandidaten für das EU-Parlament

Europäische Verantwortung für Asylsuchende und Flüchtlinge

Frage 1: Die gegenwärtigen europäischen Regelungen der Zuständigkeit für Asylverfahren von Drittstaatsangehörigen führen zu einer quantitativen und finanziellen „Mehrbelastung“ der EU-Randstaaten. Dadurch entsteht dort zum Teil eine sukzessive Verschlechterung der Aufnahme- und Lebensbedingungen von Flüchtlingen. Teilen Sie diese Einschätzung und sollte dies der Fall sein, für welche Lösungen werden Sie sich einsetzen? Quotenregelungen, finanzieller Ausgleich und andere Maßnahmen sind dabei in der Diskussion.
Frage 2: Standards und Praxis in Asylrecht und Asylverfahren unterscheiden sich unter den EU-Staaten teilweise erheblich, beispielsweise bei den Aufnahmesystemen und den Anerkennungsverfahren. Welchen Handlungsbedarf sehen Sie für die Angleichung und Überprüfung der Standards in der EU? Wie muss mit Staaten umgegangen werden, die sich nicht an die gemeinsamen Standards halten?
Frage 3: Die EU investiert hohe Summen in die Grenzsicherung, um die Flucht auf europäischen Boden zu erschweren. Gleichzeitig können Flüchtlinge den Asylantrag in der Regel nur auf europäischem Boden stellen. Wie ist dies mit dem Recht auf Asyl zu vereinbaren? Gibt es aus Ihrer Sicht politische Alternativen?
Frage 4: Die EU setzt stark auf die Kooperation mit Drittstaaten, um die Zahl der Flüchtlinge zu begrenzen. Wie stehen Sie zu dieser Auslagerung des Grenzschutzes auf Drittstaaten?
Frage 5: Sehen Sie einen Handlungsbedarf, um das Recht auf Familienzusammenführung auch für subsidiär geschützte Flüchtlinge zu verbessern?
Frage 6: Die Situation der Roma als einer großen europäischen Minderheit ist in ihren Herkunftsländern, auch innerhalb der EU von verschiedenen Formen der Diskriminierung aber auch Ausgrenzung und Verfolgung geprägt. Welche Möglichkeiten sehen Sie, sich gegen eine innereuropäischen Vertreibung und Diskriminierung von Roma einzusetzen?

Antworten von Barbara Lochbihler, MdEP, Bündnis 90/ Die Grünen

FRAGE 1
Ich teile die Einschätzung, dass das aktuelle Dublin-System nicht funktioniert und zu einer Verschlechterung der Bedingungen für Flüchtlinge gerade dort führt, wo Verbesserungen angebracht wären. Hinzu kommt, dass durch die mangelnde Solidarität innerhalb Europas bei der Bearbeitung von Asylanträgen jene Staaten, die primär Asylsuchende aufnehmen, dahingehend unter Druck gesetzt werden, dass sie ihren Grenzschutz mehr und mehr auf Abschottung ausrichten. Die jüngste Seenotrettungsaktion vor der Küste von Italien bildet dabei eine erfreulich (aber eigentlich doch selbstverständliche) Ausnahme.
Wir GRÜNEN stehen für eine Abschaffung des Dublin-Systems ein. Leider sahen wir uns bei der jüngsten EU-Asyl-Reform einer breiten Mehrheit aus Konservativen, Sozialdemokraten und Liberalen gegenüber, die unsere Forderung nicht teilte. Somit wurde aus Dublin II nun Dublin III – mit einigen Verbesserungen, aber unter Beibehaltung des grundlegenden Problems. Stattdessen fordern wir ein System, bei dem vor allem auch die Asylbewerber selbst mitbestimmen können, wo sie ihren Asylantrag stellen wollen, gestützt auf eindeutige Elemente wie Sprachkenntnis oder Bezug zu bereits in der EU lebenden Familienmitgliedern. Auch über Ausgleichszahlungen diskutieren wir in der Partei und stehen diesem Konzept grundlegend positiv gegenüber.

FRAGE 2
Wir GRÜNE haben uns stets für ein gemeinsames europäisches Asylrecht eingesetzt, auch in Bezug auf gemeinsame Standards bei Aufnahme und Asylprüfung. Und es gibt ja auch EU-Richtlinien, die gemeinsame Normen in den Bereichen definieren. Einerseits konnten die Mehrheitsparteien aber bei der jüngsten Reform viele von uns geforderte Mindeststandards aufweichen oder größere Ermessensspielräume durchsetzen. Andererseits kommt es natürlich auch darauf an, dass die vereinbarten Standards vor Ort eingehalten werden. Angesichts der Situation im Aufnahmesystem von beispielsweise Griechenland kann davon nicht die Rede sein. Es ist deshalb richtig, dass Deutschland derzeit keine Rückführungen nach Griechenland vornimmt. Dauerhaft könnte die Kommission zudem anderweitige Maßnahmen ergreifen, wenn sie der Meinung ist, dass eine eindeutige Vertragsverletzung vorliegt. Von Berlin aus allerdings das griechische Aufnahmesystem kritisieren, gleichzeitig aber für eine Beibehaltung des Dublin-Systems plädieren – das ist auch nicht sonderlich glaubwürdig, denn der Mangel an Solidarität innerhalb der EU führt unmittelbar zu einer Verschlechterung der Lage in Ländern wie Italien oder Griechenland.

FRAGE 3
Mit dem Recht auf Asyl ist dies in keiner Weise zu vereinbaren. Gerade in der kürzlich verabschiedeten Seeaußengrenzen-Verordnung der EU wird erneut klar, dass – trotz einiger Verbesserungen, die wir GRÜNE haben erkämpfen können – das eigentliche Ziel der EU-Grenzpolitik eine Abschottung und somit Asylrechtsverweigerung ist. Wir GRÜNE fordern deshalb Möglichkeiten zur legalen Einreise. Unter anderem wollen wir sogenannten humanitäre Visa, die in europäischen oder mitgliedstaatlichen Botschaften in Drittländern angefordert werden können und die es erlauben würden, legal (und sicher) in die EU einzureisen, um hier Asyl zu beantragen. Das letzte Element ist dabei besonders wichtig: Der Antrag auf Asyl und seine Prüfung müssen unbedingt auf europäischem Boden passieren. Aber wenigstens würde so die Überfahrt für zahlreiche Flüchtlinge sicherer, den Schleppern würde ein Stück weit das Geschäft erschwert. Wer hingegen, wie die CDU/CSU beispielsweise, auf das Schleppertum nur mit weiterer Abschottung reagiert – der bringt die Flüchtlinge noch mehr in Lebensgefahr und treibt den Preis für eine Überfahrt in die Höhe.

FRAGE 4
Als Außen- und Menschenrechtspolitikerin sehe ich gerade in dieser Auslagerung europäischer Grenzen in Drittstaaten ein schwerwiegendes Problem. Noch kurz nach Beginn des Arabischen Frühlings hieß es aus allen Hauptstädten, man wolle den Fehler der Zusammenarbeit mit demokratisch und menschenrechtlich instabilen Staaten nie wieder begehen. Geht es aber um die Abschottung der eigenen Grenzen, ist schnell Schluss mit den guten Vorsätzen. Wir GRÜNE fordern deshalb eine transparente Handhabe sowohl der bilateralen als auch gesamteuropäischen Rückführungs- und Kooperationsabkommen. Auch wollen wir, dass finanzielle Unterstützung gegenüber Nachbarstaaten nicht an migrationspolitische Bedingungen geknüpft wird. Die Zusammenarbeit mit Grenzbehörden, deren menschenrechtliche Bilanz bedenklich ausfällt, gehört umgehend beendet.

FRAGE 5
Ganz klar: auch hier besteht Handlungsbedarf. Die Situation der Flüchtlinge mit europäischem subsidiärem Schutz hat sich mit der neuen Qualifikationsrichtlinie zwar verbessert, die von uns geforderte vollständige Gleichstellung mit Flüchtlingen nach der Genfer Konvention blieb aber aus. Schlimmer noch: Flüchtlinge mit deutschem subsidiärem Schutz sind vom Familiennachzug komplett ausgeschlossen. Hier müssen wir bei der nächsten Reform dringend ansetzen.

FRAGE 6
Ich setze mich sehr stark für eine konsequente Umsetzung der EU-Roma-Strategie und der daraus erarbeiteten nationalen Aktionspläne ein. In dem Zusammenhang ist es mir völlig unverständlich, warum Regierungsparteien in Deutschland die Situation fälschlicherweise dramatisieren und mit Vorurteilen Stimmung machen, die Regierung aber gleichzeitig die Ausarbeitung eines solchen Aktionsplans schlichtweg mit der Begründung verweigert, in Deutschland sei die Integration von Roma und Sinti doch kein Problem. Was die EU-Roma-Strategie betrifft: Wir GRÜNE begrüßen die Maßnahmen der EU in dem Bereich, sehen allerdings einige grundlegenden Probleme. Vor allem ist zu kritisieren, dass die Strategie ebenso wie die Aktionspläne auf Länderebene nicht verbindlich sind. Die EU-Kommission kann somit zwar Druck aufbauen und kritisieren – sie kann aber keinen Mitgliedstaat verpflichten, sich in den vier Bereichen Bildung, Wohnungsbau, Arbeitsmarkt und Gesundheit besser aufzustellen.
Hinzu kommt, dass die wenigen verbindlichen Mittel, die der EU-Kommission neben der Roma-Strategie zur Verfügung stehen – beispielsweise Verletzungsverfahren gegen einen Mitgliedstaat auf Grundlage der EU Racial Equality Directive – nicht ergriffen werden. Wir GRÜNE fordern deshalb mehr Verbindlichkeit, ebenso wie eine klarere Ausrichtung der EU-Strategie auf das fundamentale Problem des Antiziganismus in ganz Europa. Gleichzeitig arbeiten wir auf lokaler Ebene (siehe NRW, BaWü oder Berlin) sehr aktiv an einer besseren Integration von Roma und anderen Minderheiten sowie an einer konsequenteren Nutzung der durchaus zur Verfügung stehenden EU-Mittel – nicht selten mit Erfolg, der beweist: es geht auch anders!

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Antworten von Nadja Hirsch, MdEP, FDP

FRAGE 2
Das derzeitige Asylsystem ist weder fair noch solidarisch oder menschenwürdig. Daher setzt sich die FDP dafür ein, dass die derzeitige Dublin-Regelung durch einen europäischen Verteilungsschlüssel für Asylsuchende ersetzt wird. Demnach würden Asylantragsteller – ähnlich dem deutschen Königsteiner Schlüssel – auf die Mitgliedstaaten, entsprechend ihrer Wirtschaftskraft und Bevölkerungsstärke, verteilt werden. Zudem sollten Kriterien wie Sprachkenntnisse des Landes und bestehende Familienbeziehungen mit in Betracht gezogen werden. Dies würde die südlichen Länder quantitativ entlasten, jedoch nicht ihrer Verpflichtung entbinden, für menschenwürdige Zustände in den Aufnahmestätten zu sorgen. Andere Mitgliedstaaten wiederum, die sich bisher nicht ihrer Verantwortung gestellt haben, würden mehr in die Pflicht genommen, wie z.B. Polen oder Portugal.

FRAGE 2
Das verabschiedete Asylpaket schafft einheitliche Standards gerade in den Bereichen Anerkennung und Aufnahme. Doch in der Tat klafft eine große Lücke zwischen Gesetz und Wirklichkeit: Die Aufnahmebedingungen sind in einigen Mitgliedstaaten katastrophal, Asylantragsteller werden in Unterkünfte gepfercht, wenn sie nicht gar inhaftiert werden, haben keinen Zugang zu Gesundheitsdiensten, etc. Das Asylpaket, das die FDP im Übrigen für unzureichend hält, hat hier wenig geändert. Daher muss die Europäische Kommission – als Hüterin der Verträge – mehr tun, um die konsequente Umsetzung der Gesetze zu überwachen und einzufordern. Die Reform der Asylregeln, die als großer politischer Durchbruch gefeiert wurden, darf nicht zu einem Lippenbekenntnis verkommen.

FRAGE 3
Die FDP hat immer wieder betont, dass Asyl als das verstanden werden muss, was es ist: ein Recht, keine Gnade. Daher muss die „Festung Europa“ weiter abgebaut werden. Auch deshalb haben wir für mehr Transparenz und strengere Regeln bei Frontex-Einsätzen gestimmt. Doch auch die Mitgliedstaaten sind in der humanitären Pflicht, Bootsflüchtlinge in Seenot zu retten. Darüber hinaus müssen Menschen aus Kriegsgebieten über Kontingente sicher in die EU gebracht werden. Eine weitere Lösung wäre, dass Asylanträge auch in Nordafrika gestellt werden können, damit die gefährliche Flucht über See nicht mehr notwendig ist. Zugleich müssen legale Wege für qualifizierte Arbeitsmigranten in die EU eröffnet sowie Initiativen zum Aufbau und zur Stärkung der Wirtschaft in den Heimatländern, zum Beispiel durch zirkuläre Migration, vorangetrieben werden.

FRAGE 4
Bilateralen Abkommen zwischen der EU und einzelnen nordafrikanischen Staaten, um Flüchtlinge an der Flucht zu hindern, steht die FDP kritisch gegenüber. Denn dadurch ergibt sich lediglich eine Verlagerung des Problems, ohne dass hier weiterer Einfluss auf die menschenwürdige Behandlung von Flüchtlingen möglich und ihr Recht auf Asyl respektiert würde. Die Kooperation mit Drittstaaten im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit ist jedoch ein wichtiger Baustein einer umfassenden Asylpolitik. Denn es muss auch darum gehen, die Situation der Menschen vor Ort zu verbessern – sowohl was deren Lebensumstände als auch die Wahrung ihrer Menschenrechte anbelangt.

FRAGE 5
Die FDP unterstützt generell die Familienzusammenführung, allerdings ist die individuelle Situation zu berücksichtigen.

FRAGE 6
In der EU gibt es bereits strenge Antidiskriminierungsregeln, an deren Umsetzung und Durchsetzung es in den Mitgliedstaaten allerdings hapert. Hier gilt es, jeder Form der Akzeptanz und Toleranz von Akten der Gewalt und Diskriminierung gegen Minderheiten eine Absage zu erteilen, v.a. wenn diese durch staatliche Stellen geduldet werden. Auch hier kommt der Europäischen Kommission eine entscheidende Rolle zu, die Mitgliedstaaten zur Einhaltung von EU-Recht anzuhalten. An uns Europaabgeordneten liegt es, solche Akte konsequent zur Sprache zu bringen.

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Antworten von Markus Ferber, MdEP, CSU

Derzeit gibt es noch keine hundertprozentige Harmonisierung der europäischen Asyl- und Flüchtlingspolitik. Die Folgen sind Unregelmäßigkeiten in verschiedenen nationalen Asylverfahren und administrative Überlastung in den einschlägigen Eintrittsländern.
Um eine Verschlechterung der Aufnahme- und Lebensbedingungen von Flüchtlingen zu verhindern, verabschiedete die EU zwei Richtlinien, die versuchen, diesem Umstand vorzubeugen. Zum einen die Richtlinie über die Mindestnormen für die Aufnahme von Asylbewerbern in den Mitgliedstaaten (2003/9/EG) und die Richtlinie über Mindestnormen für die Gewährung von vorübergehendem Schutz im Falle eines Massenzustroms (2001/55/EG). Durch diese Mindestnormen haben Asylsuchende unter anderem folgende Ansprüche und Mitgliedstaaten müssen folgende Garantien gewährleisten:
· Zugang zu Lebensmitteln, Gesundheitsversorgung, Unterkunft, Kleidung
· Wahrung der familiären Einheit
· Medizinische und psychologische Betreuung
· Zugang zum Arbeitsmarkt muss innerhalb von maximal neun Monaten garantiert werden
· Minderjährige haben Anspruch auf Grundschulbildung, ggf. Sprachkurse
· Zugang zu kostenfreier juristischer Beratung im Falle eines Haftbefehl
Individuelle Begutachtung des jeweiligen Asylverfahrens
Diese europaweiten Regeln garantieren, dass Asylbewerber in jedem EU Eintrittsland gleiche Ansprüche haben und nach selben Standards behandelt werden. Wie schon von Ihnen richtig erkannt, so besteht durch das sogenannte Dublin II Abkommen eine europaweite Koordination zur Asylpolitik. Das Abkommen verpflichtet Mitgliedstaaten bei der Durchführung europäische Standards zu respektieren. Aus diesem Grund ist es auch richtig, dass für die zuständige Bearbeitung des Asylantrags und somit auch für den Aufenthalt des Asylbewerbers das Ersteinreiseland verantwortlich ist. Seit Jahresanfang wird dies angewendet. Eine Quotenregelung oder einen finanziellen Ausgleich für klassische Eintrittsländer halte ich hingegen für unangemessen.
Wenn Sie die aktuellen Flüchtlingszahlen betrachten so erkennt man, dass sich die EU momentan mit einem beinahe massiven Zustrom von Flüchtlingen konfrontiert sieht. Daher denke ich, dass die Zusammenarbeit mit den Herkunfts- und Transitstaaten essentiell ist. Diese Kooperation ist im Sinne der Sicherung der EU Außengrenzen, aber sie gilt vor allem auch der Sicherheit der Flüchtlinge, welche sich oft in lebensbedrohliche Überseefahrten begeben. Mobilitätspartnerschaften wurden zum Beispiel schon mit Marokko, Tunesien oder Jordanien vereinbart. Zusätzlich könnte sich die Alternative durchsetzen, dass Menschen Asylanträge schon in ihrem Heimatland stellen. Somit könnte durch nationale oder EU-Vertretungen im Vorfeld geprüft werden, ob Anträge genehmigt werden oder nicht.
Nichtsdestotrotz ist es die Aufgabe der Politik es zu vermeiden, dass sich Menschen erst in diese kritische Situationen begeben. Das heißt, dass man die Ursachen langfristig und direkt in den Herkunftsländern behandeln sollte. Politischer und wirtschaftlicher Missstand ist vielfach die Ursache für Migration. Wenn man diese Auslöser effektiv bekämpft, wird der Druck auf das europäische Asylsystem automatisch abnehmen. Des Weiteren sind es oft skrupellose Schlepperbanden, die hilflose Menschen zu einer oftmals lebensgefährlichen Reise nach Europa verleiten. Auch diesem Unwesen muss in Kooperation mit den Herkunftsländern entschlossen entgegentreten werden.
Bürgerkriegsflüchtlinge benötigen im Vergleich zu längerfristig schutzbedürftigen Flüchtlingen vorrübergehende Hilfe. Im Rahmen der Möglichkeiten befürworte ich selbstverständlich auch hier das Recht auf Familienzusammenführung. Allerdings und in Anbetracht der sich schnell verändernden Umstände eines Bürgerkrieges oder politischer Unruhen, was meisten die Beweggründe dieser Flüchtlingen sind, kann sich dieses Recht in der Koordination und Umsetzung als äußerst schwierig gestalten. Als Mitglied einer christlich-sozialen Partei und Abgeordneter im Europäischen Parlament spreche ich mich natürlich gegen jeder Form von Ausgrenzung und Diskriminierung aus. Dies gilt auch für die europäische Minderheit der Roma. Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union sieht eine besondere Verantwortung für die Verbesserung der Lage der Roma vor. Überdies verabschiedete das Europäische Parlament eine Entschließung mit der Aufforderung an die Kommission eine europäische Rahmenstrategie für die Eingliederung der Roma auszuarbeiten. Zusätzlich wurden aus dem EU-Strukturfonds seit dem Jahr 2000 etwa 300 Millionen Euro direkt für Projekte zugunsten der Roma aufgebracht.

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Antworten von Jennifer Michelle Rath, Europawahlkandidatin der Partei DIE LINKE

FRAGE 1
Die Kosten müssen von allen EU-Staaten gemäss ihrer wirtschaftlichen Kraft gemeinsam getragen werden.
Jegliche Residenzpflicht muss aufgehoben werden und dem Menschen muss Freizügigkeit innerhalb der EU gewährt werden. Menschenrechte gelten für Alle!

FRAGE 2
Menschenrechte müssen für Alle gelten und das Gleichermassen, egal ob es EU-Bürger*Innen sind oder nicht.
Es sollen alle diplomatischen Möglichkeiten und die Macht der Medien genutzt werden um den Stellenwert der Menschenrechte in allen EU-Staaten zu erhöhen.
Besonders schwere Verstösse müssen finanziell sanktioniert werden. Wir müssen Lösungen finden um arme bis mittlere Schichten der sanktionierten Länder zu schützen.

FRAGE 3
Gar nicht!
Das Wirtschaftssystem müsste grundlegend reformiert werden.
Die Internationalen Finanzen müssen unter demokratischer Kontrolle gebracht werden, so dass eine gleichmässige Entwicklung aller Mitgliedstaaten erreicht und die sozialen Ungleichheiten abgebaut werden.
Durch konsequente Friedenspolitik und striktes Verbot von Waffenexporten, sowie Blockneutralität muss ein Beitrag zum Frieden in der Welt geleistet werden.
EUROSUR, FRONTEX etc. werden dann überflüssig.

FRAGE 4
Wir brauchen keine Mauern in und um Europa.

FRAGE 5
Ich bin für Freizügigkeit und unterstütze alle Familienzusammenführungen.

FRAGE 6
Da ich keine keine Unterschiede zwischen den Menschen mache haben auch Sinti und Roma die gleichen Rechte und Pflichten wie alle Menschen in Europa.
Minderheiten brauchen Unterstützung durch Aufklärung und Präventionsmaßnahmen.
Es wird zeit dies endlich umzusetzen und Hetze zu verbieten!

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Freitag, 21. Februar 2014

Fragen an die Kandidaten zur Oberbürgermeisterwahl in Augsburg

Verantwortung für Flüchtlinge: Zur Aufnahme von Asylsuchenden in der Stadt Augsburg

1. Das Augsburger Forum Flucht und Asyl hat bereits 2011 die Schließung der qualitativ schlechtesten Unterkunft in Augsburg, in der Calmbergstraße 2 a gefordert und diese Forderung fand auch im Integrationsbeirat der Stadt und im Augsburger Stadtrat mehrheitlich Zustimmung. Bis heute besteht diese Unterkunft weiter, begründet mit einem Mangel an Unterbringungsalternativen. Unterstützen Sie den Vorschlag der unterzeichnenden Gruppen und Organisationen, der Regierung von Schwaben im Tausch gegen die Schließung der Calmbergstraße drei kleinere Unterkünfte in städtischer Trägerschaft (dezentrale Unterkünfte) mit insgesamt ca. 140 Plätzen anzubieten und der städtischen Wohnbaugesellschaft den Auftrag zu erteilen, diese Unterkünfte zu suchen bzw. zu bauen?
2. Welche Möglichkeit sehen sie für die Stadt Augsburg, die inzwischen große Zahl der „Fehlbeleger“ in den Augsburger Asylunterkünften, d.h. der Menschen, die ausziehen dürfen oder sollen, anderweitig unterzubringen, um die Plätze für andere Asylsuchende frei zu machen? Unterstützen Sie den Vorschlag der Schaffung von städtischen Übergangswohnungen für diesen Personenkreis, aber auch für Kontingentflüchtlinge und für Angehörige, die aus dem Ausland zu anerkannten Flüchtlingen nachziehen – Personengruppen, die noch Zeit benötigen, um sich auf dem privaten Wohnungsmarkt zu behaupten?
3. Unterstützen Sie die Forderung nach dezentralen Asylunterkünften für Augsburg, auch in freier Trägerschaft?
4. Unterstützen Sie die Forderung, geduldeten Flüchtlingen, die bislang von der Augsburger Ausländerbehörde wegen fehlender Mitwirkung keine Arbeitserlaubnis bekommen konnten, zumindest die Teilnahme an Praktika und Qualifizierungsmaßnahmen zu erlauben? Würden Sie sich auch dafür einsetzen, dass Personen im Asylverfahren die Aufnahme von Ausbildungsverhältnissen genehmigt wird?
5. „Willkommenskultur“ und „Interkulturelle Öffnung“ – vielzitierte Schlagworte. Wo sehen Sie hier Handlungsbedarf in der Stadt Augsburg, insbesondere in der städtischen Verwaltung?

unterzeichnet von:
Tür an Tür - miteinander wohnen und leben e.V.
Pareaz e.V. - soziale Projekt und politische Bildung, Initiative VOLLDABEI
Zentrale Rückkehrberatung für Süd- und Westbayern
Migrationsdienste im Diakonischen Werk Augsburg
Caritasverband Augsburg
Augsburger Flüchtlingsrat
Grandhotel Cosmopolis
Landeskirchliche Gemeinschaft Augsburg
Konvent der Dillinger Franziskanerinnen in der Carl-Schurz-Straße
Forum solidarisches und friedliches Augsburg
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Markus Arnold, FDP Kreisvorsitzender Augsburg-Stadt
Zu Frage 1) Ich unterstütze die Forderung die Unterkunft in der Calmbergstaße 2a zu schließen und diese durch 3 andere zu ersetzen, ggf. mehr. Eine breitere Verteilung der Asylbewerber in der Stadt würde vielleicht sogar für mehr Akzeptanz in der Bevölkerung suchen. „Massenunterkünfte“ lehne ich ab. Ob eine Trägerschaft der Stadt Sinn macht, kann ich momentan nicht beurteilen. Die WBG ist sicherlich prädestiniert dazu diese Unterkünfte zu suchen, bauen und vor allem auch zu erhalten.

Zu Frage 2) Ich weiß um die Not der Menschen und wir müssen Abhilfe schaffen. Soweit es im Aufgabengebiet der Stadt liegt, unterstütze ich die Forderungen. Die Stadt darf aber nicht Pflichtleistungen des Freistaats übernehmen, wenn sie hier keine Kompensation bekommt.

Zu Frage 3) Ja

Zu Frage 4) Ja

Zu Frage 5) Die städtischen Mitarbeiter leisten bereits unheimlich viel. Wir brauchen mehr Stellen und vor allem auch regelmäßige Qualifizierungsmaßnahmen für sie. Ich sehe großen Nachholbedarf bei der Willkommenskultur und der interkulturellen Öffnung bei uns als Gesellschaft. Wir müssen anderen Kulturen offen begegnen, aber die die zu uns kommenden müssen sich auch für Deutschland öffnen und dürfen keine zweite Nation in der Nation leben. Von Seiten der Politik ist im Wesentlichen das Land und der Bund gefragt, leider geht man hier nicht mutig voran. Parolen „Wer betrügt, der fliegt“ unterstützen Vorurteile und befördern ein Gegeneinander und sind mehr als kontraproduktiv.
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Fritz Effenberger, Bezirksrat Schwaben und Vorsitzender im Bezirksverband Schwaben
Piratenpartei Deutschland

Antwort 1. Ja. Die Piraten unterstützen natürlich die Forderung nach Schliessung der "Calmbergstrasse" und Schaffung menschenwürdiger Wohnungen für die Flüchtlinge. Da Asylbewerberunterkünfte allerdings Angelegenheit der regionalen obersten Verwaltungsbehörde "Regierung von Schwaben" sind, wäre eine städtische Baumassnahme zunächst als politisches Druckmittel und Übergangslösung geeignet. Ich habe mich darüber hinaus in meinem Mandat als Bezirksrat in Gesprächen mit Kolleginnen und Kollegen für eine Verbesserung der Situation eingesetzt.
Leider gibt es bisher im Bezirkstag Schwaben keine Mehrheit für eine entsprechende Resolution.

Antwort 2. Ja, gerade angesichts des derzeit verzerrten Mietmarktes wäre es tatsächlich Aufgabe der städtischen Behörden, hier Übergangslösungen zu schaffen.

Antwort 3. Ja, dezentrale Unterkünfte sind definitiv Teil der Lösung und sollten vermehrt eingerichtet werden. Eine freie Trägerschaft wäre zu begrüssen, allerdings mit mehr Kostentransparenz als das bisher der Fall ist.

Antwort 4. Ja, der Integration von Gästen und Einwanderern aus Krisenregionen würde mit Ausbildungs- und Qualifizierungsprogrammen sehr geholfen. Es gilt, den Menschen mit Bleiberecht eine Startchance zu vermitteln, das gehört mit zu unserer Verantwortung als Gastgeberland.

Antwort 5. Ja, es wäre Aufgabe der städtischen Verwaltung, diese Worthülsen mit Leben und Bedeutung zu füllen - allerdings fehlt hier bislang der politische Wille. Die Verwaltung kann nur das ausführen, was die Stadtregierung entscheidet. Es ist daher Aufgabe der Bürgerinnen und Bürger, am 16. März mit ihrer Wahlentscheidung dafür zu sorgen, dass Chancengleichheit und Menschenwürde auch in Augsburg Wohn- und Lebensraum erhalten.
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Dr. Stefan Kiefer, OB-Kandidat der SPD, Fraktionsvorsitzender

1. Die SPD hat sich bereits in der Vergangenheit für die Schließung der Unterkunft „Calmbergstraße“ eingesetzt und hat kein Verständnis dafür, dass dies nicht längst geschehen ist. Allen Varianten, für die Bewohnerinnen und Bewohner endlich eine würdige Unterbringung zu ermöglichen, stehen wir sehr aufgeschlossen gegenüber.
Es gilt aber auch insgesamt die Herausforderungen der Weltpolitik mit einer zunehmenden Zahl von Flüchtlingen anzugehen - zusammen mit den Nachbarlandkreisen im Verbund. Ein Tausch allein wird nicht genügen. Auch die Zusammensetzung und Mischung der Flüchtlinge (ist eine rein männliche Zusammensetzung sinnvoll? Welche Landsleute aus welchen Kriegsgebieten werden zusammen untergebracht? Welchen Personalschlüssel gibt es zur sozialpädagogischen Betreuung der Asylbewerber? Welche traumatischen Erlebnisse müssen aufgearbeitet werden) muss dabei berücksichtigt werden.

2. Wir müssen genau hinsehen, warum es zu "Fehlbelegern" kommt. Übergangsunterbringungen sind nicht immer zielführend, können "Schonfrist", aber auch "Warteschleife" bedeuten. Um Integration zu erzielen, braucht es mehr: So wie für alle mit kleinem Geldbeutel ist es wichtig, den sozialen Wohnungsbau von Seiten der Stadt zu fördern und auszubauen. Günstiger Wohnraum ist Mangelware! Abgesehen von der Sprache will auch der Alltag in einer deutschen Großstadt gelernt sein. Wo kaufe ich was ein? An welches Amt wende ich mich in welcher Art und Weise? Ein Paten- oder Betreuungssystem kann hilfreich sein und auch die Anwohner mit einbeziehen.

3. Ja, diese Forderung unterstützen wir, auch auf der Landesebene. Bei den Diskussionen um die Unterbringung in der Ottostraße haben auch Anwohner entsprechende Vorschläge gemacht, dezentrale Unterkünfte in allen Stadtteilen zu ermöglichen. Dies gehört auch zu einem Stadtentwicklungsplan. Wie viele Flüchtlinge in einem Stadtteil sind für alle Bewohner - Flüchtlinge und Anwohner - sozial verträglich und ermöglichen Integration/Inklusion? 

4. Ja, diese Forderung unterstützen wir. Wir müssen - egal welche Aufenthaltsdauer - Integration/Inklusion ernsthaft betreiben. Die Ermöglichung von Praktika, Qualifizierungsmaßnahmen, Ausbildung und anderen sinnvolle Arbeiten bedeuten auch Menschenwürde und sind ein Zeichen einer Willkommenskultur. Bei der jetzigen Gesetzeslage passt hier leider immer noch kein Baustein auf den anderen, so dass die städtischen Möglichkeiten begrenzt sind, aber sicher auch bis genau an die möglichen Grenzen auszudehnen sind.

5. Für uns sind Willkommenskultur und interkulturelle Öffnung keine „vielzitierten Schlagworte“, sondern der Punkt, an dem Kommunalpolitik eigenverantwortlich und konkret Flüchtlings- und Integrationsarbeit leisten kann. Hier sind die Spielräume der Stadt groß, die Hemmnisse durch eine restriktive Landespolitik am geringsten. Die Sozialdemokraten fordern seit Jahren einen Wandel in den Behörden. Die Ausländerbehörde nicht nur namentlich zu einer „Willkommensbehörde“ umgetauft wird. Auch müssen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Behörden Möglichkeiten geschaffen werden, um interkulturelle Kompetenzen zu erwerben und sich stetig weiterzubilden. Im Vergleich zum Bürgeramt an der Blauen Kappe ist die Augsburger Ausländerbehörde eine Empfangsbehörde neuer Bürgerinnen und Bürger aus anderen Ländern bzw. Mitbürger ohne deutschen Pass. Die dort herrschende Atmosphäre muss ein positives Bild von unserer Stadt vermitteln. Auch müssen unseren Verwaltungsmitarbeitern neue Möglichkeiten gegeben werden, Fremdsprachenkenntnisse zu erwerben. Mehrsprachigkeit ist ein Beweis der Weltoffenheit.
Augsburg ist eine große Stadt mit einer Universität und einer Hochschule. Wir sind auf qualifizierte Fachkräfte angewiesen. Bürgerinnen und Bürger, die seit Jahrzehnten unser Land prägen und mit ihrer Arbeit täglich mitwirken, dass unsere Wirtschaft stark bleibt, dürfen nicht anders behandelt werden als deutsche
Staatsangehörige.
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Volker Schafitel, OB-Kandidat der Freien Wähler

1. Mein Konzept für Asylsuchende sind dezentrale kleine Unterkünfte die durch die WBG in verschiedenen Stadteilen errichtet und betrieben werden. Die Stadtratsfraktion der Freien Wähler hat hierzu am 07.08. und am 16.10.2013 Anträge im Stadtrat gestellt, die leider nur von den LINKEN unterstützt wurden. Wir bedauern es sehr, dass die größeren Fraktionen im Rathaus für dieses richtungsweisende Konzept nicht zu gewinnen sind. Die GU Calmbergstraße ist unzumutbar und muss dringend ersetzt werden. (Anträge im Anhang)

2.Ich stehe dafür ein, dass die Stadt Augsburg alle Möglichkeiten ausschöpft, ihrer Bevölkerung günstigen Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Deshalb fordern wir einen sofortigen STOPP des Abverkaufs städtischer Grundstücke an Bauträger und Privatinvestoren. Die Freien Wähler haben in den letzten Jahren gegen die Stimmen aller größerer Fraktionen versucht, jeden Grundstücksverkauf zu verhindern. Die WBG hat ihrem Gründungszweck nachzukommen, auf städtischen Flächen ausreichend günstigen Wohnraum für 
ALLE Stadtbewohner zu errichten. Die WBG erfüllt als gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft die Aufgabe, die Wohnungen nach sozialen Kriterien zu vergeben. Diese Politik macht Sonderprogramme überflüssig.  

3. Selbstverständlich können Asylunterkünfte auch in freier Trägerschaft geführt werden. Ich dränge allerdings darauf, dass die WBG den notwendigen Bedarf deckt. 

4. Ich unterstütze alle Anstrengungen von Menschen, die sich in unserem Land ausbilden oder weiterbilden lassen wollen. Ich habe kein Verständnis dafür, wenn Menschen daran gehindert werden, sich in unserem Land eine eigene Existenz aufzubauen. 

5. Ich möchte, dass unsere Verwaltung offen und hilfsbereit auf Zuwanderer eingeht. Jeder der zu uns kommt, soll das Gefühl haben, dass ihm beim Start in unsere Gesellschaft geholfen wird. Dazu müssen die Formalitäten vereinfacht werden, sodass sie von jedem Bürger – insbesondere von denen mit anderer Muttersprache - bewältigt werden können. Der Weg in die Sprachbildung muss für jeden Zuwanderer ohne Hindernisse gesichert sein. Die Behördensprache muss auf die einfachste Verständlichkeit zurückgeführt werden. Wer die Hilfsbereitschaft einer Gesellschaft zur Integration erkennt, fühlt sich willkommen!

Antrag der Stadtratsfraktion Freie Wähler vom 7.8.2013: Unterbringungsmöglichkeiten von Asylbewerbern in der Stadt Augsburg 

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, die Freien Wähler stellen folgenden Antrag: 

1. Die Stadt Augsburg beauftragt die WBG - im vertraglich gesicherten Einvernehmen mit der Regierung von Schwaben - dezentral über das ganze Stadtgebiet verteilt Wohneinheiten für jeweils 20 bis 30 Asylbewerber zu bauen, sodass sie bei Bedarf insgesamt bis zu 200 Asylbewerber aufnehmen können. 
2. Diese Wohneinheiten sind so zu gestalten, dass sie, soweit sie nicht mehr als Flüchtlingsunterkunft benötigt werden, als Studentenwohnheime oder als Sozialwohnungen weiter verwendet werden können.
3. Die Verträge mit der Regierung von Schwaben bezüglich der zu leistenden Mietkosten sind so zu gestalten, dass die Kosten (Baukosten, Kosten eventuell anfallender Zinsen für aufzunehmende Darlehen und Instandhaltungskosten) innerhalb von 10 Jahren erwirtschaftet werden. 

Begründung: 
1. Die Stadt Augsburg ist grundsätzlich, wie wir alle gehalten Hilfe zu leisten und sie hat sich selbst durch eine Resolution verpflichtet, Flüchtlinge und Asylsuchende dezentral unterzubringen. 
2. Die weltweite Entwicklung lässt vermuten, dass die Flüchtlingsproblematik kein vorübergehendes Phänomen ist. Immer wieder werden Kommunen „überrascht“ und zu unbefriedigenden Lösungen gezwungen (vgl. Otto-Straße).
3. Wie in vielen anderen Kommunen so ist auch in Augsburg zu beobachten, dass zunehmend Immobilienunternehmen in diesen Markt drängen, die mit dem Schicksal der Flüchtlinge Gewinn machen wollen. Dass dies auf Kosten der Anwohner geht, zeigt die Asylunterkunft „Otto-Straße“. Es geht auch auf Kosten der Allgemeinheit, denn diese Immobilienunternehmen zwingen die Regierung von Schwaben, selbst bei überhöhten Mietforderungen aufgrund mangelnder Alternativen auf ihr Angebot einzugehen. Je größer die Wohneinheit, desto mehr Gewinn ist für die Immobilienunternehmen möglich. 
4. Eine Kommune, die selbst als Bauherr und Eigentümer Asylbewerbern Wohnraum anbieten kann, ist stets Herr ihrer Stadtentwicklung, denn sie entscheidet, wo und in welcher Form sie bauen kann, um ein friedliches, spannungsfreies Miteinander zwischen Flücht-ingen und Asylsuchenden zu gewährleisten. Sie bleibt Eigentümer von Grund und Ge-äude.

Antrag der Stadtratsfraktion Freie Wähler vom 16.10.2013: Unterbringungen von Asylbewerbern in der Stadt Augsburg

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, die Stadtratsfraktion der Freien Wähler stellt folgende Anträge: 

1. Die Stadt Augsburg fordert die bayerische Staatsregierung auf, zu dokumentieren, wie der Verteilerschlüssel der Asylbewerber auf die einzelnen Regierungsbezirke geregelt ist (Einwohnerzahlen / Fläche) und wie die aktuellen Zuteilungszahlen sind. 
2. Die Stadt Augsburg, fordert die Regierung von Schwaben auf, zu dokumentieren, wie der Verteilerschlüssel der Asylbewerber auf die einzelnen schwäbischen Stimmkreise geregelt ist 
(Einwohnerzahlen / Fläche) und wie die aktuellen Zuteilungszahlen sind. 
3. Die Stadtregierung und die Regierung von Schwaben berichten schriftlich und mündlich umgehend dem Stadtrat in öffentlicher Sitzung, welche Asylantenunterkünfte derzeit im Stadtgebiet geplant oder beantragt sind. 
4. Die Stadtregierung und die Regierung von Schwaben berichten schriftlich und mündlich umgehend dem Stadtrat in öffentlicher Sitzung, für wie viele Asylbewerber bis Dez. 2014 und Dez. 2015 im Stadtgebiet Unterkünfte geschaffen werden müssen. 
5. Die Stadtregierung erstellt umgehend ein Konzept für die gerechte Verteilung der künftigen Asylbewerberunterkünfte auf die einzelnen Stadtteile und berichtet hierüber umgehend dem Stadtrat in öffentlicher Sitzung. 
6. Die Stadtregierung erarbeitet ein sozialverträgliches und gesellschaftsintegratives Konzept für die Unterbringung von Asylbewerbern mit der Ausrichtung „Asyl in der Friedensstadt“! 
7. Die WBG wird beauftragt, die Sicherstellung der künftigen Asylunterkünfte zu übernehmen. Hierfür legt sie dem Stadtrat anhand der staatlichen Zuwendungen in öffentlicher Sitzung eine Wirtschaftlichkeitsberechnung vor. 
8. Die WBG findet in einem Wettbewerb eine bauliche Lösung unter Berücksichtigung der unter Punkt 7 erarbeiteten Grundlagen für einen Bautypus „Asylbewerberheim“ auf der Basis der Maximalbelegung. 
9. Die Stadtregierung und die WBG erstellen einen Plan der verfügbaren Liegenschaften auf die Stadtteile verteilt, die sich für den Bau von Asylbewerberunterkünften eignen. 
10. Die Stadt Augsburg überträgt der WBG die Aufgabe, in ausreichender Zahl sich finanziell selbst tragende Asylbewerberunterkünfte zu bauen, welche – wie z.B. das private Anwesen Ottostraße 2 – der Regierung von Schwaben langfristig vermietet werden. Die Überschüsse aus den Einrichtungen fließen in Betreuung und zusätzliche Integrationsarbeit. 
11. Es ist zu veröffentlichen, wer die Kosten für die Minderbelegung der Unterkunft trägt. 

BEGRÜNDUNG: 
1. Am Tag der offenen Türe im Asylbewerberheim an der Ottostraße 2 in Augsburg hat Regie-
rungspräsident Scheufele zugestanden, bei der dortigen Einrichtung eine falsche bzw. schlechte Informationspolitik betrieben zu haben. Um die Bevölkerung Schwabens und Augsburgs künftig vor derartigen Überraschungen zu bewahren, wird eine Offenlegung aller Planungen gefordert. Hierbei ist vor allem Transparenz in die gerechte Verteilung sowohl in der Region als auch auf die Stadtteile zu bringen, damit kein Gefühl der Benachteiligung bzw. Bevorzugung entsteht. Dazu muss für Schwaben sichergestellt werden, dass eine gerechte Verteilung auf die Regierungsbezirke durch die Staatsregierung erfolgt.
2. Ohne rechtzeitige Information des Stadtrates wurde von einem privaten Unternehmen an der Ottostraße eine Massenunterkunft für 200 Asylbewerber eingerichtet, die jetzt auf Druck derÖffentlichkeit auf 160 Unterbringungsmöglichkeiten reduziert wurde. Mit dieser Fehlentscheidung wird die Toleranz der Bevölkerung des Stadtviertels überfordert, die sich bei berechtigter Kritik an der zu großen Einrichtung in die ausländerfeindliche Ecke gedrängt sieht. Ein behördliches Versagen, dem entweder gezielte Vertuschung oder aber mangelnde Sensibilität zu Grunde liegt, kann seitens des Regierungspräsidenten nicht mit einem Schulterzucken als Fehlereingeständnis abgetan werden. Wenn sich auch die Regierung von Schwaben eine gewisse Ignoranz gegenüber der Befindlichkeit unserer Bevölkerung leistet, so müsste wenigstens unser Baureferat in Kenntnis der Stadtratsbeschlüsse (keine Massenunterkünfte) solche Massenbelegung ablehnen oder zumindest den Stadtrat darüber informieren. 
3. Im gleichen Maß, wie die WGB/AGS mit dem Bau von Sozialwohnungen, Schulen, Kindertagesstätten beauftragt ist, kann sie auch den Bau und die Vermietung von Asylunterkünften an die Regierung von Schwaben übernehmen. Dies liegt jedenfalls näher an ihrem Gründungszweck als beispielsweise der Bau eines Technologiezentrums. Die WBG eignet sich besonders für diese Aufgabe, da sie der größte kommunale Vermieter der Region ist und beste Einblicke in die soziale Schichtung der Stadtteile und Wohnviertel hat. Möglicherweise lassen sich kleinere Asylunterkünfte gut in bestehende Anlagen integrieren. 
4. Die Eingliederung dieser wichtigen Aufgabe in ein städtisches Unternehmen sichert nicht nur die Qualität der Projekte, sondern auch die projektgebundene Verwendung von zu erwirtschaftenden Überschüssen. Selbige liegen bei privaten Unternehmen selten bei einer Rendite von unter 10%. Darüber hinaus behält die Stadt die bessere Kontrolle über die Einrichtung und kann die Überschüsse für die außerordentlichen Qualitätssteigerung der Projekte verwenden. 
5. In letzter Zeit werden verstärkt städtische Immobilien an Bauträger und Investoren veräußert. Dieser Trend muss umgehend gestoppt werden. Wie die Entwicklung zeigt, ist für die Bewältigung wichtiger und neuer Aufgaben der Stadtentwicklung die Verfügbarkeit von eigenen Grundstücken notwendig.
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Christian Pettinger, Vorsitzender der ÖDP Augsburg

Ich habe mir Ihren Fragenkatalog durchgelesen und kann Ihre Forderungen bzw. Vorschläge von Punkt 1 mit 4 durchweg unterstützen. Allerdings weiß ich nicht, wie jeweils der aktuelle Diskussionsstand im Stadtrat zu den verschiedenen Themen ist, da wir als ÖDP derzeit im Stadtrat ja nicht vertreten sind. Auch bin ich mir als Nicht-Jurist nicht im klaren darüber, ob die jeweiligen Forderungen nach aktueller Gesetzeslage für die Kommune Augsburg überhaupt als Option zur Verfügung stehen würden. Aber davon abgesehen, kann ich Ihnen nur zustimmen.

Der Punkt 5, die Willkommenskultur und  interkulturelle Öffnung der Verwaltung ist natürlich ein weites Feld. Ich darf Ihnen dazu meine Antwort an den Integrationsbeirat zur selben Frage zitieren:

Die ÖDP begrüßt den Aufbau einer zentralen Willkommens-Einrichtung bei der Stadt Augsburg. Dort könnten sich Zuziehende gleich welcher Herkunft mit allen nötigen Informationen versorgen, die für eine Ansiedlung hier in unserer Stadt nötig sind. Das beinhaltet natürlich auch die Auslage von entsprechendem  Informationsmaterial in verschiedenen Sprachen. Richtig Sinn macht das ganze dann aber nur, wenn auch mehrsprachig geschultes Personal hier tätig ist. Aus Sicht der ÖDP sollten das dann bevorzugt "alt eingesessene" Muttersprachler sein, die zudem ihre Erfahrungen aus ihrem eigenen Zuzug mit einbringen könnten. Einen zusätzlichen ebenfalls mehrsprachigen Internet-Wegweiser für Zugezogene werden wir in jedem Fall auch unterstützen.

Menschen mit Migrationshintergrund dürfen natürlich bei der Besetzung von Stellen bei der Stadt Augsburg nicht benachteiligt werden. Nach Einschätzung der ÖDP liegt die Ursache für die unterdurchschnittliche Beschäftigungsquote von MigrantInnen bei der Stadt Augsburg in den oft nicht gegebenen beruflichen und sprachlichen Qualifikationen. Hier kann nur ein Ausbau der sprachlichen Bildungsmöglichkeiten auf Dauer Besserung bringen.

Eine Qualifizierung der städtischen Angestellten für interkulturelle Kompetenz ist sicherlich sinnvoll, wird aber im täglichen Alltagsgeschäft nur bedingt helfen. Häufig treten Probleme dann auf, wenn die sprachlichen Fähigkeiten auf beiden Seiten nicht ausreichen, um eine zielführende Bearbeitung des jeweiligen Anliegens zu ermöglichen. Hier muss durch die Schaffung eines zentralen Dienstes mit Muttersprachlern der häufigsten Migrationssprachen die Möglichkeit geschaffen werden, schnell und unkompliziert zu helfen.

Ich hoffe, ich habe damit Ihre Fragen ausreichend beantwortet.
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Alexander Süßmair, OB-Kandidat Die Linke und Stadtrat

1. Ja, die Stadträte der LINKEN haben die Resolutionen dazu mit initiiert und begleitet. Es ist sehr unbefriedigend, dass sich Stadtregierung und Regierung von Schwaben seit drei Jahren kaum bewegt haben und die unmenschlichen Zustände nicht beendet werden.

2. Der Stadtrat muss sich dazu durchringen, diese Fehlbeleger über die WBG und Wohnberatungsstellen im Bereich der Sozialwohnungen/sozialgeförderten Wohnungen zu vermitteln. Wir unterstützen städtische Übergangswohnungen und auch die Einbeziehung von Angehörigen und Kontingentflüchtlinge. Da sich alle Parteien der Israelitischen Kultusgemeinde verbunden fühlen, sollte letzteres auch mehrheitsfähig sein.

3. Ja, selbstverständlich.

4. Erste Frage: Ja.
Zweite Frage: Die Aufnahme von Ausbildungen sollte nicht nur genehmigt, sondern auch von allen in Frage kommenden staatlichen Ebenen unterstützt werden.

5. Insbesondere beim Ausländeramt, den Bürgerzentren und den mit Flüchtlingen befassten Behörden sollen MitarbeiterInnen mit ausgebauten Sprachkenntnissen, z. B. Russisch, Türkisch aber auch Arabisch tätig sein. Grundsätzlich ist es so, dass man hier Regelungen und Ziele aufstellen muss, welche dann bei der Qualifizierung der Mitarbeiter aber auch bei der Ausführung der Arbeit in allen Stellen berücksichtigt und umgesetzt werden müssen. Dies könnte man z. B. ähnlich den Regelungen für die Integration von Menschen mit Behinderung umsetzen, aber auch andere Regelungen sind denkbar.
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Reiner Erben, OB-Kandidat von Bündnis 90/Die Grünen und Fraktionsvorsitzender

Frage 1: Ich habe für meine Fraktion im April 2010 eine Resolution zur Schließung der Calmbergstr. entworfen, die gemeinsam mit SPD und Linke in den Stadtrat eingebracht wurde. Nach langer Diskussion in den verschiedenen städtischen Gremien und im Integrationsbeirat wurde diese Resolution im Stadtrat auch mit den Stimmen der CSU verabschiedet. Leider ist bisher nicht mehr passiert. Deswegen unterstützen wir den Vorschlag, dass sich die Stadt stärker um die Unterbringung von Flüchtlingen kümmert und damit als erster Schritt die Calmbergstr. geschlossen werden kann.

Frage 2: Meine Fraktion hat im Sozialausschuss des Stadtrates einen Antrag gestellt, dass das städtischeWohnungshilfeprojekt, das bisher nur Obdachlose bei der Wohnungssuche unterstützt hat, auch für Flüchtlinge geöffnet wird. Ergebnis dieser Diskussion war, dass die Stadt jetzt eng mit dem Projekt „mov‘in“ zusammenarbeitet um Wohnungen für auszugsberechtigte Flüchtlinge zu finden. Dieses Projekt wird von Tür an Tür koordiniert, Caritas und Diakonisches Werk arbeiten mit. Auch die städtische WBG ist Kooperationspartner.
Allerdings brauchen wir in der Stadt zusätzlichen Wohnraum für die Unterbringung von Flüchtlingen. Dafür muss die Stadt in Abstimmung mit der Regierung von Schwaben ein Konzept entwickeln und die Bewohnerinnen und Bewohner in den für Flüchtlingsunterkünfte in Frage kommenden Stadtteilen frühzeitig einbeziehen. Übergangswohnheime müssen in dieses Konzept einbezogen werden. Bündnis 90/Die Grünen fordern aber auch, dass die gesetzlichen Grundlagen in Bayern geändert werden und die Kommunen selbst (bei vollem Kostenersatz) für die Unterbringung von Flüchtlingen zuständig sind.

Frage 3: Bündnis 90/Die Grünen fordern seit langem diese dezentrale Unterbringung. Es gab dazu im Bayerischen Landtag (der ist zuständig für die Unterbringung) immer wieder Anträge, zuletzt ein Antrag im Juli 2013, den ich als damaliger MdL mit eingebracht habe. Leider wurde auch dieser Antrag von der CSU/FDP-Mehrheit abgelehnt. Die dezentrale Unterbringung, aber auch die Unterbringung in Wohnungen muss endlich auch in Bayern – wie in fast allen anderen Bundesländern – umgesetzt werden, weil sie menschenwürdiger ist und uns viele Probleme erspart.

Frage 4: In meiner beruflichen Tätigkeit bei Tür an Tür erlebe ich immer wieder, dass die ausländerrechtlichen Hürden für Flüchtlinge beim Zugang zum Arbeitsmarkt auch von Wirtschaft und Unternehmen als unverständlich beurteilt werden. Auch und gerade die Weigerung der Behörden geduldeten Flüchtlingen wenigstens die Teilnahme an Praktika und beruflichen Qualifizierungen zu erlauben, ist nicht nachzuvollziehen. Wir fordern von den Behörden, vorhandene Spielräume zu nutzen und auch den Zugang zu Ausbildungsplätzen zu genehmigen. So kann sichergestellt werden, dass ein neues Arbeitskräfte-Potential erschlossen wird und Flüchtlinge ein selbstbestimmtes Leben auch ohne staatliche Transferleistungen führen können.

Frage 5: Die interkulturelle Öffnung der Verwaltung muss bei der Ausländerbehörde beginnen. Teil der Willkommenskultur muss dort – und in der Verwaltung insgesamt – sein, dass Mehrsprachigkeit Standard ist und ausgebildete Sprach- und KulturmittlerInnen eingesetzt werden. Wir fordern ein Amt für multikulturelle Angelegenheiten, in dem alle Aufgaben (u. a. eigene aufgewertete Geschäftsstelle des Integrationsbeirats, IntegrationsbeauftragteR, Büro für Interkultur, unabhängige Sprachkursberatung, internationales Kulturzentrum, Koordinierungsbüro für Fördermittel) im Zusammenhang mit der vielkulturellen Realität in Augsburg zusammengefasst werden.

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Thomas Lis, Alternative für Deutschland, Kreisverband Augsburg, Vorstand

1. In Anbetracht der völlig unakzeptablen und unwürdigen Unterbringung von Asylbewerbern in der Calmbergstraße besteht hier, wie ja auch von mehreren Institutionen bereits festgestellt, dringendster Handlungsbedarf.
Daher unterstützt die AfD die Forderung nach der Suche von drei oder mehr kleineren, dezentralen Unterkünften. Wichtig ist uns dabei, dass bereits in ganz frühem Stadium die Bürger mit einbezogen werden. Es ist aus unserer Sicht für eine Lösung im Konsens unabdingbar, schnellstmöglich öffentlich auf die aktuelle Situation und die geplante Suche nach Standorten hinzuweisen. Sonst ist die Gefahr einer ähnlichen Situation wie in der Ottostraße gegeben, wo sich die Bewohner wie vor den Kopf gestoßen fühlten.
Standorte für neue Asylunterkünfte zu finden, wird dennoch nicht leicht werden. Ich möchte daher meinen Vorschlag auch hier bringen, im Rahmen der Neuorientierung beim Gaswerksareal auch eine Asylunterkunft einzuplanen, idealerweise in Form eines zweiten „Grand Hotels“.
Alternativ wäre aber auch eine grundlegende und umfassende Sanierung und Verkleinerung der Unterkunft Calmbergstraße zu prüfen, da dieser Standort bereits existiert bzw. anerkannt ist und auch eine relativ zentrale Lage hat.

2. Dazu fehlen mir noch konkretere Daten und Zahlen. Grundsätzlich sollten Möglichkeiten für Übergangslösungen geschaffen werden, damit „Fehlbelegungen“ nicht dringend benötigte Plätze für Asylbewerber beanspruchen. Im Rahmen der Suche bzw. des Neubaues von Unterkünften als Ersatz für die Calmbergstraße, sollte man in kleinem Umfang auch zusätzliche Übergangswohnmöglichkeiten schaffen. Um dies abschließend zu beurteilen, muss aber auch ein Finanzrahmen aufgestellt werden, der in den städtischen Haushalt passt.

3. Ja. Wie oben bereits angemerkt, sollte man z. B. bei der weiteren Planung des Gaswerkes auch ein derartiges Projekt (Grand Hotel 2) berücksichtigen.

4. Die Forderung nach einem menschenwürdigen Asylverfahren, das auch im Programm der Bundes-AfD steht, beinhaltet die Forderung, dass Asylbewerbern schnellstmöglich Arbeitsmöglichkeiten angeboten werden sollten. Dies gilt es in jeglicher Form zu unterstützen.

5. Die Willkommenskultur in Augsburg ist auch durch eine interkulturelle Öffnung der Stadtverwaltung zu stärken. Schaffung eines Ansprechpartners für Unternehmer und Existenzgründer mit Migrationshintergrund und Förderung hin zu mehr Beschäftigten mit ausländischen Wurzeln bei der Stadt. Schaffung einer zentralen und transparenten Ansprechstelle (Willkommensbehörde) durch Zusammenlegung einzelner, dezentraler und unterschiedlicher Einrichtungen.

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Peter Grab, Pro Augsburg, Kulturbürgermeister

1. Ja.

2. Ja.

3. Ja.

4. Ja, im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten.

5. Wir sind bereits auf einem guten Weg, doch gibt es noch viel zu tun. Das Ziel muss es sein, eines Tages nicht mehr zu unterscheiden zwischen Migranten und Nicht-Migranten. Pro Augsburg hat nicht ohne Grund viele Zuwanderer auf der Stadtratliste (darunter drei, die auf den ersten neun Plätzen sind) und in der Arbeitsgruppe Migration/Integration unter der Leitung von Tugay Cogal wurden zahlreiche politische Forderungen spezifiziert, darunter eine weitere interkulturelle Öffnung der Stadtgesellschaft samt Kulturinstitutionen, die Umbenennung der Ausländerbehörde in eine Willkommensbehörde oder auch ein Diskriminierungsbüro der Stadt Augsburg, an das man sich im Falle von Benachteiligungen wenden kann.

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Dr. Kurt Gribl, Oberbürgermeister

1. Ich bin sehr dafür, dass die Unterkunft in der Calmbergstraße geschlossen wird. Die Errichtung von kleineren Unterkünften durch die WBG kann ich mir vorstellen. Voraussetzung dafür ist, dass dies nicht finanziell zu Lasten der WBG / Stadt geht und dass die Standortfestlegung mit breiter politischer Mehrheit erfolgt.

2. Eine unbeschränkte Zustimmung halte ich für problematisch, zumal völlig unklar ist, wer die Kosten trägt. Denkbar ist meiner Einschätzung nach die Einrichtung einer „Notstation“ für anfängliche überschaubare und kurzfristige Lösungen.

3. Dagegen habe ich nichts einzuwenden. Dies betrifft das Gestaltungsverhältnis zwischen freien Trägern und der Regierung von Schwaben.

4. Zunächst würde ich hinterfragen, worauf die „fehlende Mitwirkung“ beruht. Beschäftigungs- oder Qualifizierungsmöglichkeiten würde ich grundsätzlich nicht ausschließen, es sei denn dies widerspräche gesetzlichen Bestimmungen oder Richtlinien oder wäre aus anderen Gründen unstatthaft (z.B. wirtschaftliche Ausbeutung von Flüchtlingen).

5. Ich bin hier immer offen für Anregungen oder berechtigte Beschwerden.

Mittwoch, 5. Februar 2014

Forum Flucht und Asyl am 04.02.2014

Anwesende: Matthias Schopf-Emrich, Margot Laun, Natalie Wachowski, Florian Hufnagl, Verena Decker, Holger Thoma, Susanne Thoma, Tim Slater, Hong-Lam Pham, Andre Schneider, Werner Neumann, Michael Hegele, Georg Heber, Monika Kaiser, Peter Feininger, Elena Bakari
Entschuldigt: Sr Martha, Tim Yeo, Julia Wirth

  • Unterstützungskreis Ottostraße: Seit Sept. 2013, derzeit 20 Personen sehr aktiv. Hausaufgabenhilfe. Nachbarschaftszeitung.
  • Syrische Kontingentflüchtlinge: In anderen Bundesländern sind sie in Wohnungen untergekommen. Müssen besser vorbereitet werden, was auf sie wartet. Wohnungsfindung problematisch. Verwandte können nachgeholt werden. Verpflichtungserklärung, z.B. Übernahme der Wohnungskosten.
  • Flüchtlinge aus Tschetschenien: Im Grandhotel Cosmopolis sind alle von Abschiebung/ Zurückschiebung nach Polen betroffen. Petitionen wurden abgeschmettert. GHC plant Veranstaltung.
  • BAVF: Gibt es noch in diesem Jahr. Berufsbezogene Sprachkurse für Flüchtlinge aus dem Landkreis Augsburg Land. Quali Ho-Ga und Hauswirtschaft und Altenpflege. Lebensläufe und Bewerbungsschreiben.
  • HIFF: Workshop für traumatisierte Flüchtlinge hat statt gefunden. Soll für Frauen auch in Englisch angeboten werden.
  • VOLLDABEI/ Pareaz: Hat in der GU Calmbergstraße einen Kulturtreff eröffnet. Konzept wurde auf der Basis einer Befragung von Bewohnern erstellt. Winterliches Fest und Konzepterstellung wurde über den Aktionstopf der Lokalen Agenda unterstützt. Fahrrad-Reparatur-Café hat mehrmals statt gefunden. Open-Air-Kino, Vorträge, Internetcafé uvm. ist geplant. Weitere Unterstützung durch die Lokale Agenda ist in Aussicht. Termine mit VertreterInnen von Politik vor Ort.
  • GU Calmbergstraße: Wir schreiben einen Brief an die OB-Kandidaten und bitten um Stellungnahme.
  • Forum friedliches und solidarisches Augsburg: Spendensammlung für ein syrisches Kind
  • VELO/BIB Augsburg: 3 Fahrrad-Aktionsnachmittage in Familien-Asylunterkünften im Mai um Kinderfahrräder zu reparieren. Außerdem gemeinsame Imbisszubereitung und Fahrradtraining für Frauen. Kooperation mit dem DHB Netzwerk Haushalt (Hausfrauenbund) und Pareaz.
  • Berufsschule: Die meisten Jugendlichen sind versorgt.
  • Zentrale Rückkehrberatung: Schweißkurs an der Hochschule mit 12 TN hat statt gefunden.
  • First Steps: Frühjahrssemester, 132 TN nur noch aus Augsburg. Kurse sind voll. Ab Mai gibt es neue.
  • Deutschkurse des Sozialministeriums: 2. Pilotphase mit 6 Klassen für Schwaben.