Freitag, 23. Mai 2014

Fragen an die schwäbischen Kandidatinnen und Kandidaten für das EU-Parlament

Europäische Verantwortung für Asylsuchende und Flüchtlinge

Frage 1: Die gegenwärtigen europäischen Regelungen der Zuständigkeit für Asylverfahren von Drittstaatsangehörigen führen zu einer quantitativen und finanziellen „Mehrbelastung“ der EU-Randstaaten. Dadurch entsteht dort zum Teil eine sukzessive Verschlechterung der Aufnahme- und Lebensbedingungen von Flüchtlingen. Teilen Sie diese Einschätzung und sollte dies der Fall sein, für welche Lösungen werden Sie sich einsetzen? Quotenregelungen, finanzieller Ausgleich und andere Maßnahmen sind dabei in der Diskussion.
Frage 2: Standards und Praxis in Asylrecht und Asylverfahren unterscheiden sich unter den EU-Staaten teilweise erheblich, beispielsweise bei den Aufnahmesystemen und den Anerkennungsverfahren. Welchen Handlungsbedarf sehen Sie für die Angleichung und Überprüfung der Standards in der EU? Wie muss mit Staaten umgegangen werden, die sich nicht an die gemeinsamen Standards halten?
Frage 3: Die EU investiert hohe Summen in die Grenzsicherung, um die Flucht auf europäischen Boden zu erschweren. Gleichzeitig können Flüchtlinge den Asylantrag in der Regel nur auf europäischem Boden stellen. Wie ist dies mit dem Recht auf Asyl zu vereinbaren? Gibt es aus Ihrer Sicht politische Alternativen?
Frage 4: Die EU setzt stark auf die Kooperation mit Drittstaaten, um die Zahl der Flüchtlinge zu begrenzen. Wie stehen Sie zu dieser Auslagerung des Grenzschutzes auf Drittstaaten?
Frage 5: Sehen Sie einen Handlungsbedarf, um das Recht auf Familienzusammenführung auch für subsidiär geschützte Flüchtlinge zu verbessern?
Frage 6: Die Situation der Roma als einer großen europäischen Minderheit ist in ihren Herkunftsländern, auch innerhalb der EU von verschiedenen Formen der Diskriminierung aber auch Ausgrenzung und Verfolgung geprägt. Welche Möglichkeiten sehen Sie, sich gegen eine innereuropäischen Vertreibung und Diskriminierung von Roma einzusetzen?

Antworten von Barbara Lochbihler, MdEP, Bündnis 90/ Die Grünen

FRAGE 1
Ich teile die Einschätzung, dass das aktuelle Dublin-System nicht funktioniert und zu einer Verschlechterung der Bedingungen für Flüchtlinge gerade dort führt, wo Verbesserungen angebracht wären. Hinzu kommt, dass durch die mangelnde Solidarität innerhalb Europas bei der Bearbeitung von Asylanträgen jene Staaten, die primär Asylsuchende aufnehmen, dahingehend unter Druck gesetzt werden, dass sie ihren Grenzschutz mehr und mehr auf Abschottung ausrichten. Die jüngste Seenotrettungsaktion vor der Küste von Italien bildet dabei eine erfreulich (aber eigentlich doch selbstverständliche) Ausnahme.
Wir GRÜNEN stehen für eine Abschaffung des Dublin-Systems ein. Leider sahen wir uns bei der jüngsten EU-Asyl-Reform einer breiten Mehrheit aus Konservativen, Sozialdemokraten und Liberalen gegenüber, die unsere Forderung nicht teilte. Somit wurde aus Dublin II nun Dublin III – mit einigen Verbesserungen, aber unter Beibehaltung des grundlegenden Problems. Stattdessen fordern wir ein System, bei dem vor allem auch die Asylbewerber selbst mitbestimmen können, wo sie ihren Asylantrag stellen wollen, gestützt auf eindeutige Elemente wie Sprachkenntnis oder Bezug zu bereits in der EU lebenden Familienmitgliedern. Auch über Ausgleichszahlungen diskutieren wir in der Partei und stehen diesem Konzept grundlegend positiv gegenüber.

FRAGE 2
Wir GRÜNE haben uns stets für ein gemeinsames europäisches Asylrecht eingesetzt, auch in Bezug auf gemeinsame Standards bei Aufnahme und Asylprüfung. Und es gibt ja auch EU-Richtlinien, die gemeinsame Normen in den Bereichen definieren. Einerseits konnten die Mehrheitsparteien aber bei der jüngsten Reform viele von uns geforderte Mindeststandards aufweichen oder größere Ermessensspielräume durchsetzen. Andererseits kommt es natürlich auch darauf an, dass die vereinbarten Standards vor Ort eingehalten werden. Angesichts der Situation im Aufnahmesystem von beispielsweise Griechenland kann davon nicht die Rede sein. Es ist deshalb richtig, dass Deutschland derzeit keine Rückführungen nach Griechenland vornimmt. Dauerhaft könnte die Kommission zudem anderweitige Maßnahmen ergreifen, wenn sie der Meinung ist, dass eine eindeutige Vertragsverletzung vorliegt. Von Berlin aus allerdings das griechische Aufnahmesystem kritisieren, gleichzeitig aber für eine Beibehaltung des Dublin-Systems plädieren – das ist auch nicht sonderlich glaubwürdig, denn der Mangel an Solidarität innerhalb der EU führt unmittelbar zu einer Verschlechterung der Lage in Ländern wie Italien oder Griechenland.

FRAGE 3
Mit dem Recht auf Asyl ist dies in keiner Weise zu vereinbaren. Gerade in der kürzlich verabschiedeten Seeaußengrenzen-Verordnung der EU wird erneut klar, dass – trotz einiger Verbesserungen, die wir GRÜNE haben erkämpfen können – das eigentliche Ziel der EU-Grenzpolitik eine Abschottung und somit Asylrechtsverweigerung ist. Wir GRÜNE fordern deshalb Möglichkeiten zur legalen Einreise. Unter anderem wollen wir sogenannten humanitäre Visa, die in europäischen oder mitgliedstaatlichen Botschaften in Drittländern angefordert werden können und die es erlauben würden, legal (und sicher) in die EU einzureisen, um hier Asyl zu beantragen. Das letzte Element ist dabei besonders wichtig: Der Antrag auf Asyl und seine Prüfung müssen unbedingt auf europäischem Boden passieren. Aber wenigstens würde so die Überfahrt für zahlreiche Flüchtlinge sicherer, den Schleppern würde ein Stück weit das Geschäft erschwert. Wer hingegen, wie die CDU/CSU beispielsweise, auf das Schleppertum nur mit weiterer Abschottung reagiert – der bringt die Flüchtlinge noch mehr in Lebensgefahr und treibt den Preis für eine Überfahrt in die Höhe.

FRAGE 4
Als Außen- und Menschenrechtspolitikerin sehe ich gerade in dieser Auslagerung europäischer Grenzen in Drittstaaten ein schwerwiegendes Problem. Noch kurz nach Beginn des Arabischen Frühlings hieß es aus allen Hauptstädten, man wolle den Fehler der Zusammenarbeit mit demokratisch und menschenrechtlich instabilen Staaten nie wieder begehen. Geht es aber um die Abschottung der eigenen Grenzen, ist schnell Schluss mit den guten Vorsätzen. Wir GRÜNE fordern deshalb eine transparente Handhabe sowohl der bilateralen als auch gesamteuropäischen Rückführungs- und Kooperationsabkommen. Auch wollen wir, dass finanzielle Unterstützung gegenüber Nachbarstaaten nicht an migrationspolitische Bedingungen geknüpft wird. Die Zusammenarbeit mit Grenzbehörden, deren menschenrechtliche Bilanz bedenklich ausfällt, gehört umgehend beendet.

FRAGE 5
Ganz klar: auch hier besteht Handlungsbedarf. Die Situation der Flüchtlinge mit europäischem subsidiärem Schutz hat sich mit der neuen Qualifikationsrichtlinie zwar verbessert, die von uns geforderte vollständige Gleichstellung mit Flüchtlingen nach der Genfer Konvention blieb aber aus. Schlimmer noch: Flüchtlinge mit deutschem subsidiärem Schutz sind vom Familiennachzug komplett ausgeschlossen. Hier müssen wir bei der nächsten Reform dringend ansetzen.

FRAGE 6
Ich setze mich sehr stark für eine konsequente Umsetzung der EU-Roma-Strategie und der daraus erarbeiteten nationalen Aktionspläne ein. In dem Zusammenhang ist es mir völlig unverständlich, warum Regierungsparteien in Deutschland die Situation fälschlicherweise dramatisieren und mit Vorurteilen Stimmung machen, die Regierung aber gleichzeitig die Ausarbeitung eines solchen Aktionsplans schlichtweg mit der Begründung verweigert, in Deutschland sei die Integration von Roma und Sinti doch kein Problem. Was die EU-Roma-Strategie betrifft: Wir GRÜNE begrüßen die Maßnahmen der EU in dem Bereich, sehen allerdings einige grundlegenden Probleme. Vor allem ist zu kritisieren, dass die Strategie ebenso wie die Aktionspläne auf Länderebene nicht verbindlich sind. Die EU-Kommission kann somit zwar Druck aufbauen und kritisieren – sie kann aber keinen Mitgliedstaat verpflichten, sich in den vier Bereichen Bildung, Wohnungsbau, Arbeitsmarkt und Gesundheit besser aufzustellen.
Hinzu kommt, dass die wenigen verbindlichen Mittel, die der EU-Kommission neben der Roma-Strategie zur Verfügung stehen – beispielsweise Verletzungsverfahren gegen einen Mitgliedstaat auf Grundlage der EU Racial Equality Directive – nicht ergriffen werden. Wir GRÜNE fordern deshalb mehr Verbindlichkeit, ebenso wie eine klarere Ausrichtung der EU-Strategie auf das fundamentale Problem des Antiziganismus in ganz Europa. Gleichzeitig arbeiten wir auf lokaler Ebene (siehe NRW, BaWü oder Berlin) sehr aktiv an einer besseren Integration von Roma und anderen Minderheiten sowie an einer konsequenteren Nutzung der durchaus zur Verfügung stehenden EU-Mittel – nicht selten mit Erfolg, der beweist: es geht auch anders!

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Antworten von Nadja Hirsch, MdEP, FDP

FRAGE 2
Das derzeitige Asylsystem ist weder fair noch solidarisch oder menschenwürdig. Daher setzt sich die FDP dafür ein, dass die derzeitige Dublin-Regelung durch einen europäischen Verteilungsschlüssel für Asylsuchende ersetzt wird. Demnach würden Asylantragsteller – ähnlich dem deutschen Königsteiner Schlüssel – auf die Mitgliedstaaten, entsprechend ihrer Wirtschaftskraft und Bevölkerungsstärke, verteilt werden. Zudem sollten Kriterien wie Sprachkenntnisse des Landes und bestehende Familienbeziehungen mit in Betracht gezogen werden. Dies würde die südlichen Länder quantitativ entlasten, jedoch nicht ihrer Verpflichtung entbinden, für menschenwürdige Zustände in den Aufnahmestätten zu sorgen. Andere Mitgliedstaaten wiederum, die sich bisher nicht ihrer Verantwortung gestellt haben, würden mehr in die Pflicht genommen, wie z.B. Polen oder Portugal.

FRAGE 2
Das verabschiedete Asylpaket schafft einheitliche Standards gerade in den Bereichen Anerkennung und Aufnahme. Doch in der Tat klafft eine große Lücke zwischen Gesetz und Wirklichkeit: Die Aufnahmebedingungen sind in einigen Mitgliedstaaten katastrophal, Asylantragsteller werden in Unterkünfte gepfercht, wenn sie nicht gar inhaftiert werden, haben keinen Zugang zu Gesundheitsdiensten, etc. Das Asylpaket, das die FDP im Übrigen für unzureichend hält, hat hier wenig geändert. Daher muss die Europäische Kommission – als Hüterin der Verträge – mehr tun, um die konsequente Umsetzung der Gesetze zu überwachen und einzufordern. Die Reform der Asylregeln, die als großer politischer Durchbruch gefeiert wurden, darf nicht zu einem Lippenbekenntnis verkommen.

FRAGE 3
Die FDP hat immer wieder betont, dass Asyl als das verstanden werden muss, was es ist: ein Recht, keine Gnade. Daher muss die „Festung Europa“ weiter abgebaut werden. Auch deshalb haben wir für mehr Transparenz und strengere Regeln bei Frontex-Einsätzen gestimmt. Doch auch die Mitgliedstaaten sind in der humanitären Pflicht, Bootsflüchtlinge in Seenot zu retten. Darüber hinaus müssen Menschen aus Kriegsgebieten über Kontingente sicher in die EU gebracht werden. Eine weitere Lösung wäre, dass Asylanträge auch in Nordafrika gestellt werden können, damit die gefährliche Flucht über See nicht mehr notwendig ist. Zugleich müssen legale Wege für qualifizierte Arbeitsmigranten in die EU eröffnet sowie Initiativen zum Aufbau und zur Stärkung der Wirtschaft in den Heimatländern, zum Beispiel durch zirkuläre Migration, vorangetrieben werden.

FRAGE 4
Bilateralen Abkommen zwischen der EU und einzelnen nordafrikanischen Staaten, um Flüchtlinge an der Flucht zu hindern, steht die FDP kritisch gegenüber. Denn dadurch ergibt sich lediglich eine Verlagerung des Problems, ohne dass hier weiterer Einfluss auf die menschenwürdige Behandlung von Flüchtlingen möglich und ihr Recht auf Asyl respektiert würde. Die Kooperation mit Drittstaaten im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit ist jedoch ein wichtiger Baustein einer umfassenden Asylpolitik. Denn es muss auch darum gehen, die Situation der Menschen vor Ort zu verbessern – sowohl was deren Lebensumstände als auch die Wahrung ihrer Menschenrechte anbelangt.

FRAGE 5
Die FDP unterstützt generell die Familienzusammenführung, allerdings ist die individuelle Situation zu berücksichtigen.

FRAGE 6
In der EU gibt es bereits strenge Antidiskriminierungsregeln, an deren Umsetzung und Durchsetzung es in den Mitgliedstaaten allerdings hapert. Hier gilt es, jeder Form der Akzeptanz und Toleranz von Akten der Gewalt und Diskriminierung gegen Minderheiten eine Absage zu erteilen, v.a. wenn diese durch staatliche Stellen geduldet werden. Auch hier kommt der Europäischen Kommission eine entscheidende Rolle zu, die Mitgliedstaaten zur Einhaltung von EU-Recht anzuhalten. An uns Europaabgeordneten liegt es, solche Akte konsequent zur Sprache zu bringen.

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Antworten von Markus Ferber, MdEP, CSU

Derzeit gibt es noch keine hundertprozentige Harmonisierung der europäischen Asyl- und Flüchtlingspolitik. Die Folgen sind Unregelmäßigkeiten in verschiedenen nationalen Asylverfahren und administrative Überlastung in den einschlägigen Eintrittsländern.
Um eine Verschlechterung der Aufnahme- und Lebensbedingungen von Flüchtlingen zu verhindern, verabschiedete die EU zwei Richtlinien, die versuchen, diesem Umstand vorzubeugen. Zum einen die Richtlinie über die Mindestnormen für die Aufnahme von Asylbewerbern in den Mitgliedstaaten (2003/9/EG) und die Richtlinie über Mindestnormen für die Gewährung von vorübergehendem Schutz im Falle eines Massenzustroms (2001/55/EG). Durch diese Mindestnormen haben Asylsuchende unter anderem folgende Ansprüche und Mitgliedstaaten müssen folgende Garantien gewährleisten:
· Zugang zu Lebensmitteln, Gesundheitsversorgung, Unterkunft, Kleidung
· Wahrung der familiären Einheit
· Medizinische und psychologische Betreuung
· Zugang zum Arbeitsmarkt muss innerhalb von maximal neun Monaten garantiert werden
· Minderjährige haben Anspruch auf Grundschulbildung, ggf. Sprachkurse
· Zugang zu kostenfreier juristischer Beratung im Falle eines Haftbefehl
Individuelle Begutachtung des jeweiligen Asylverfahrens
Diese europaweiten Regeln garantieren, dass Asylbewerber in jedem EU Eintrittsland gleiche Ansprüche haben und nach selben Standards behandelt werden. Wie schon von Ihnen richtig erkannt, so besteht durch das sogenannte Dublin II Abkommen eine europaweite Koordination zur Asylpolitik. Das Abkommen verpflichtet Mitgliedstaaten bei der Durchführung europäische Standards zu respektieren. Aus diesem Grund ist es auch richtig, dass für die zuständige Bearbeitung des Asylantrags und somit auch für den Aufenthalt des Asylbewerbers das Ersteinreiseland verantwortlich ist. Seit Jahresanfang wird dies angewendet. Eine Quotenregelung oder einen finanziellen Ausgleich für klassische Eintrittsländer halte ich hingegen für unangemessen.
Wenn Sie die aktuellen Flüchtlingszahlen betrachten so erkennt man, dass sich die EU momentan mit einem beinahe massiven Zustrom von Flüchtlingen konfrontiert sieht. Daher denke ich, dass die Zusammenarbeit mit den Herkunfts- und Transitstaaten essentiell ist. Diese Kooperation ist im Sinne der Sicherung der EU Außengrenzen, aber sie gilt vor allem auch der Sicherheit der Flüchtlinge, welche sich oft in lebensbedrohliche Überseefahrten begeben. Mobilitätspartnerschaften wurden zum Beispiel schon mit Marokko, Tunesien oder Jordanien vereinbart. Zusätzlich könnte sich die Alternative durchsetzen, dass Menschen Asylanträge schon in ihrem Heimatland stellen. Somit könnte durch nationale oder EU-Vertretungen im Vorfeld geprüft werden, ob Anträge genehmigt werden oder nicht.
Nichtsdestotrotz ist es die Aufgabe der Politik es zu vermeiden, dass sich Menschen erst in diese kritische Situationen begeben. Das heißt, dass man die Ursachen langfristig und direkt in den Herkunftsländern behandeln sollte. Politischer und wirtschaftlicher Missstand ist vielfach die Ursache für Migration. Wenn man diese Auslöser effektiv bekämpft, wird der Druck auf das europäische Asylsystem automatisch abnehmen. Des Weiteren sind es oft skrupellose Schlepperbanden, die hilflose Menschen zu einer oftmals lebensgefährlichen Reise nach Europa verleiten. Auch diesem Unwesen muss in Kooperation mit den Herkunftsländern entschlossen entgegentreten werden.
Bürgerkriegsflüchtlinge benötigen im Vergleich zu längerfristig schutzbedürftigen Flüchtlingen vorrübergehende Hilfe. Im Rahmen der Möglichkeiten befürworte ich selbstverständlich auch hier das Recht auf Familienzusammenführung. Allerdings und in Anbetracht der sich schnell verändernden Umstände eines Bürgerkrieges oder politischer Unruhen, was meisten die Beweggründe dieser Flüchtlingen sind, kann sich dieses Recht in der Koordination und Umsetzung als äußerst schwierig gestalten. Als Mitglied einer christlich-sozialen Partei und Abgeordneter im Europäischen Parlament spreche ich mich natürlich gegen jeder Form von Ausgrenzung und Diskriminierung aus. Dies gilt auch für die europäische Minderheit der Roma. Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union sieht eine besondere Verantwortung für die Verbesserung der Lage der Roma vor. Überdies verabschiedete das Europäische Parlament eine Entschließung mit der Aufforderung an die Kommission eine europäische Rahmenstrategie für die Eingliederung der Roma auszuarbeiten. Zusätzlich wurden aus dem EU-Strukturfonds seit dem Jahr 2000 etwa 300 Millionen Euro direkt für Projekte zugunsten der Roma aufgebracht.

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Antworten von Jennifer Michelle Rath, Europawahlkandidatin der Partei DIE LINKE

FRAGE 1
Die Kosten müssen von allen EU-Staaten gemäss ihrer wirtschaftlichen Kraft gemeinsam getragen werden.
Jegliche Residenzpflicht muss aufgehoben werden und dem Menschen muss Freizügigkeit innerhalb der EU gewährt werden. Menschenrechte gelten für Alle!

FRAGE 2
Menschenrechte müssen für Alle gelten und das Gleichermassen, egal ob es EU-Bürger*Innen sind oder nicht.
Es sollen alle diplomatischen Möglichkeiten und die Macht der Medien genutzt werden um den Stellenwert der Menschenrechte in allen EU-Staaten zu erhöhen.
Besonders schwere Verstösse müssen finanziell sanktioniert werden. Wir müssen Lösungen finden um arme bis mittlere Schichten der sanktionierten Länder zu schützen.

FRAGE 3
Gar nicht!
Das Wirtschaftssystem müsste grundlegend reformiert werden.
Die Internationalen Finanzen müssen unter demokratischer Kontrolle gebracht werden, so dass eine gleichmässige Entwicklung aller Mitgliedstaaten erreicht und die sozialen Ungleichheiten abgebaut werden.
Durch konsequente Friedenspolitik und striktes Verbot von Waffenexporten, sowie Blockneutralität muss ein Beitrag zum Frieden in der Welt geleistet werden.
EUROSUR, FRONTEX etc. werden dann überflüssig.

FRAGE 4
Wir brauchen keine Mauern in und um Europa.

FRAGE 5
Ich bin für Freizügigkeit und unterstütze alle Familienzusammenführungen.

FRAGE 6
Da ich keine keine Unterschiede zwischen den Menschen mache haben auch Sinti und Roma die gleichen Rechte und Pflichten wie alle Menschen in Europa.
Minderheiten brauchen Unterstützung durch Aufklärung und Präventionsmaßnahmen.
Es wird zeit dies endlich umzusetzen und Hetze zu verbieten!

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